Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie enthält unter anderem Berechnungsvorschriften für wesentliche Luftschadstoffe und schafft bundeseinheitliche, gesetzliche Anforderungen für Anlagen, die gemäß der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung genehmigungsbedürftig sind. [Quelle: Wikipedia]
Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: TA-Luft
- Beschreibungen des Begriffes:
TA-Luft